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PATENTANWALT

PATENTANWALT

Die Kanzlei Miśkowicz Pach i Partnerzy arbeitet ständig an der Ausweitung des Unterstützungsangebots für unsere Mandanten, deshalb begann eine Zusammenarbeit mit dem Patentanwalt Cyryl Romejko. Dies ermöglicht uns, unsere Mandanten in Fragen des geistigen Eigentums auf komplexere und umfassendere Weise zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf gewerbliche Schutzrechte wie Erfindungen, Gebrauchsmustern, Industriedesigns und Warenzeichen.

Dank der Zusammenarbeit mit der Kanzlei Miśkowicz Pach i Partnerzy können Sie die Unterstützung eines Patentanwalts genießen, der Folgendes umfasst:
 

WARENZEICHEN

  • Umfassende Unterstützung, um den Schutz der in Geschäftsaktivitäten verwendeten Zeichen zu gewährleisten. Auch in der Phase der Erstellung eines Firmennamens, Produktnamens, Logos, Markenzeichens.
  • Sicherung und Schutz des Rechts auf einen Firmennamen.
  • Prüfung der „Reinheit“ von Marken, Risikobewertung und Durchführung von Registrierungsverfahren – Unterstützung bei der Erlangung des Schutzes durch Registrierung im Hoheitsgebiet der Republik Polen, der gesamten Europäischen Union (EUTM) sowie in einzelnen europäischen und außereuropäischen Ländern (z. in den USA, in asiatischen Ländern) durch internationale Registrierung.
     

    BEWERTUNG DES STANDS DER TECHNIK UND INNOVATION

  • Untersuchung des Standes der Technik zum Zwecke der Bewertung der Registerfähigkeit und Neuheit einer Erfindung, eines Gebrauchsmusters oder eines Industriedesigns.
  • Erstellung von Berichten über den Stand der Technik und Erstellung von Innovationsbewertung auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse, die in Zuschussverfahren verwendet werden können, um die Innovation der vorgestellten Technologie zu bestätigen.
     

    INDUSTRIELLES DESIGN

  • Schutz einer Produktform.
  • Registrierung von gewerblichen Geschmacksmustern vor dem polnischen Patentamt sowie vor dem Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO), wodurch Sie Schutz in Form eines in der gesamten Europäischen Union gültigen Gemeinschaftsgeschmacksmusters erhalten.
  • Unterstützung beim Schutz des Industriedesigns außerhalb der EU.
  • Schutz nicht registrierter Geschmacksmuster.
     

    VERTRETUNG IN VERHANDLUNGEN UND VERFAHREN BETREFFEND DAS GEISTIGE EIGENTUM

  • Schutz der Interessen unserer Kunden in Verfahren vor Gerichten und Ämtern in Fragen des geistigen Eigentums.
  • Unterstützung und Vertretung bei Registrierungs-, Einspruchs- und Streitbeilegungsverfahren – Schutz des eingetragenen Rechts auf beispielsweise Markenklagen gegen Marken, die dieses Recht verletzen.
  • Verfolgung und Sicherung von Ansprüchen in Bezug auf Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, z. B. die Verwendung der Marke eines anderen, Verwendung von Werken ohne Zustimmung des Autors / Copyright-Inhabers.