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Immobilien

IMMOBILIEN



Trotz dauerhafter Änderungen wirtschaftlicher und Marktverhältnisse in Polen, bleiben Immobilien nach wie vor eine sehr beliebte Form, das angesammelte Kapital zu investieren und finanzielle Sicherung zu gewinnen. Damit die zu erwerbende oder zu veräußernde Immobilie ihr Ziel erfüllen kann, ist eine genaue Analyse des Rechtsstands und der Bestimmungen des Vertrages notwendig. Zugleich deutet eine Menge von Faktoren und Risikos in Immobiliengeschäften sowie der Wert dieser Geschäfte darauf hin, dass es von Vorteil und oft notwendig ist, einen fachkundigen und zuverlässigen rechtlichen Rat in einzelnen Etappen der Investitionsrealisierung einzuholen.

Die Erbringung umfangreicher Rechtsdienstleistungen in Bezug auf Immobilien ist einer der Schwerpunkte der Tätigkeit unserer Kanzlei seit ihren Anfängen. Wir befassen uns mit kommerziellen Immobilien und Wohnimmobilien, einschließlich Mietshäusern, Ein -und Mehrfamilienhäusern, Lokalen, unbebauten Grundstücken und Grundstücken, auf denen ein Nießbrauchsrecht bestellt ist; wir beraten Bauherren, Gesellschaften und private inländische und ausländische Einzelinvestoren. Das Team unserer Juristen arbeitet mit lizenzierten Maklern, Immobilienverwaltern und Notarkanzleien. Krakau und die Umgebung stellen ein sehr wichtiges Gebiet in der Praxis unserer Kanzlei in Bezug auf Immobilien dar.

Unter Dienstleistungen, die von unserer Kanzlei in dem obigen Umfang erbracht werden, kann man Folgendes nennen:


      • Vorbereitung umfangreicher Analyse des Rechtsstands einer Immobilie-Due Diligence (Beurteilung des Risikos des Eintritts von Ansprüchen Dritter, Restitutionsansprüchen, Analyse des Inhalts von Grundbüchern, des Registers von Grundstücken und des Gebäuderegisters sowie Bebauungsbedingungen und Raumordnungsbedingungen);
      • Erstellung von Verträgen und Unterlagen, die zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie notwendig sind;
      • Erstellung und Beurteilung von Verträgen über Freigabe einer Immobilie oder einzelner Lokale zur Nutzung an Dritte (z.B. zum Mieten, Verpachten, zur Nutzung, Leihe);
      • Verhandeln von Immobiliengeschäftsbedingungen im Namen des Kunden sowie Unterstützung des Kunden bei Abschluss von Notarurkunden;
      • Sicherung des Vollzugs von Immobilienverträgen u.a. durch Bestimmungen über einschlägige Rechte oder Strafen oder durch Hypothekenbestellung;
      • rechtliche Analyse von Vorverkaufsverträgen, zugesicherter Verträge sowie von Verträgen mit Bauherren auch im Hinblick auf unerlaubte Klausel;
      • Vertretung des Mandanten in Grundbuchverfahren;
      • Vertretung des Mandanten in Streitigkeiten vor Gerichten und Verwaltungsbehörden, die mit Immobilien im Zusammenhang stehen (z.B. eine Erbschaftssache, Ersitzung, Aufhebung des Miteigentums, Übergabe des Besitzes, Abgrenzung, Bestellung einer Dienstbarkeit einschließlich Notwegerecht, eine vertragslose Immobiliennutzung, Vereinbarung des Inhalts des Grundbuches mit dem tatsächlichen Rechtsstand);
      • Führung der Sachen über Eigentumsschutz, Bestellung einer Dienstbarkeit oder Entschädigung im Zusammenhang mit der Verlegung eines Netzes eines Leitungsunternehmens auf einer Immobilie des Kunden.

 

Ein besonderer Schwerpunkt in der Tätigkeit der Kanzlei sind Wohnungseigentümergemeinschaften.

WOHNUNGSEIGENTÜMEREIGENSCHAFTEN



Wenige rechtliche Lösungen erregen so viele Kontroversen in Bezug auf das Funktionieren als Wohnungseigentümergemeinschaften. Firmen, die gemeinsame Immobilien verwalten, Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft-Verwaltung sowie Eigentümer von Immobilien müssen sich ständig mit einer sehr komplizierten Frage messen, Interessen von mit ein Paar Dutzend Gruppen nach der Auslegung und praktischer Anwendung einschlägiger rechtlicher Regelungen, insbesondere nach dem Gesetz über das Eigentum von Lokalen zu vereinbaren.
Unsere Kanzlei verfügt über eine große Erfahrung in Zusammenarbeit sowie in Unterstützung von Subjekten, die in ihrer Praxis Wohnungseigentümergemeinschaften führen und unsere Rechtsbeistände vertreten sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften als auch einzelne Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaften vor Gerichten und Verwaltungsbehörden sowie wirken bei deren gegenseitigen Kontakten mit.

Das Angebot unserer Kanzlei in diesem Umfang umfasst u.a:


    • Führung von Verhandlungen sowie Verfahren gegen Bauunternehmer über Mängel an der gemeinsamen Immobilie;
    • Führung von Verhandlungen gegen Versicherer wegen Auszahlung fälliger Leistungen, die mit der gemeinsamen Immobilie im Zusammenhang stehen;
    • Eintreiben von Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaften in der Etappe eines Gerichtsverfahrens sowie Zwangsvollstreckungsverfahrens;
    • Vertretung von Interessen der Gemeinschaften bei Insolvenz des Lokaleigentümers oder des Schuldners;
    • Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaften;
    • Rechtshilfe und Beratung in Bezug auf die Praxis der Verwaltung über eine gemeinsame Immobilie, einschließlich Verwendung der Immobilie für verschiedene Zwecke durch Gemeinschaftsmitglieder, Abrechnung gemeinsamer Kosten und Lokalkosten sowie Durchführung erforderlicher Überprüfungen;
    • Rechtshilfe sowie Beratung in Bezug auf das Funktionieren von Gemeinschaften in Investitionen in Form eines Apartment-Hotels;
    • Erstellung von Beschlüssen sowie Protokollen aus der Gemeinschaftsversammlungen;
    • Erstellung von Verträgen über Verwaltung über eine gemeinsame Immobilie sowie Ordnungen für Gemeinschaften;
    • feste Rechtsdienstleistungen für Firmen, die die gemeinsame Immobilie verwalten;
    • Erstellung von Gutachten sowie Entwürfen von Schriftsätzen über Wohnungseigentümergemeinschaften.