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Insolvenzrecht

INSOLVENZRECHT UND UMSTRUKTURIERUNGSRECHT



Immer öfter werden Umstrukturierungsprozesse und Insolvenzprozesse in den polnischen wirtschaftlichen und Marktverhältnissen in Übereinstimmung mit deren tatsächlichen Funktion wahrgenommen, die in der Befriedigung und dem Schutz von Interessen der Gläubiger bei Beibehaltung des  Unternehmens des Schuldners oder bei Beginn einer neuen Etappe des Funktionierens durch ihn besteht. Gleichzeitig im Rahmen der genannten Abteilungen spielt die  Ordnung der gegenseitigen Beziehungen sowohl zwischen Gläubigern und dem Schuldner  als auch unter den Gläubigern oder deren Gruppen, die oft verschiedene Strategien vertreten, eine große Rolle.


Eine richtige Herangehensweise an die Umstrukturierungs- und Insolvenzproblematik, insbesondere die Einführung von Lösungen in der frühzeitigen Phase, schafft eine Chance, Fälle beizulegen oder zu beseitigen, die scheinbar ohne Ausweg zu sein scheinen.


Trotz vieler anderen Beteiligten und Organe sorgt die aktive Beteiligung der Gläubiger an der Umstrukturierung/ an der Insolvenz des Schuldners  für den besten Schutz ihrer Ansprüche.


Die Juristen aus unserer Kanzlei befassen sich mit Umstrukturierung und Insolvenz in vielen Aspekten.


Wir bieten unseren Mandanten insbesondere Folgendes an:

  • Erstellung von Anträgen auf Insolvenzanmeldung des Unternehmers im Namen des Gläubigers/ Schuldners;
  • Erstellung von Anträgen auf Anmeldung von Verbraucherinsolvenz;
  • Rechtshilfe sowie Unterstützung des Schuldners bei Erfüllung seiner Pflichten im Umstrukturierungs-/Insolvenzverfahren, einschließlich in Kontakten mit dem Aufseher/Verwalter/Konkursverwalter;
  • Analyse von Vergleichsvorschlägen;
  • Anmeldung von Forderungen sowie Erhebung von Einsprüchen gegen ein Gläubigerverzeichnis;
  • Rechtshilfe und Vertretung der Vorstandsmitglieder in Sachen über Haftung für Verpflichtungen von Kapitalgesellschaften;
  • Beratung im Bereich der Beteiligung an Ausschreibungen im Zuge des Insolvenzverfahrens;
  • Führung der Sachen in Paulianischen Anfechtungsklagen über Handlungen des Schuldners;
  • Rechtsdienstleitungen in Sachen über das Gewerbeverbot