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Verwaltungsrecht

VERWALTUNGSSACHEN



Im Rahmen des Verwaltungsrechts erbringt Miśkowicz Pach i Partnerzy Kancelaria Radców Prawnych umfangreiche Rechtsdienstleistungen in sämtlichen Verfahren vor Behörden öffentlicher Verwaltung (Regierungsverwaltung und vor lokalen Regierungen), Woiwodschaftsverwaltungsgerichten sowie dem Obersten Verwaltungsgericht.


Wir bieten Rechtshilfe unter anderen in folgenden Angelegenheiten an:

  • Sachen im Baurecht, unter anderem Rechtshilfe im Laufe der Verfahren über die Erteilung einer Baugenehmigung (sowohl für Bauherren als auch für andere Verfahrensparteien), Erteilung einer Nutzungsgenehmigung, Anmeldungen, die baurechtlich erforderlich sind sowie in Angelegenheiten der Anmeldung einer Bauwillkür;
  • Angelegenheiten über Raumplanung und Raumordnung, unter anderem Rechtshilfe im Laufe der Planungsverfahren, Anfechten der Raumordnungsplänen (in der Etappe eines Verfahrens vor Behörden und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten) sowie bei Geltendmachung von Ansprüchen der Eigentümer und Nutznießer von Immobilien im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten eines Raumordnungsplanes (Entschädigung, Wechsel der Immobilie), Rechtshilfe in Sachen über Festlegung von Bebauungsbedingungen und Festlegung des Standorts für gemeinnützige Investitionen;
  • Analyse von Möglichkeiten der Bewirtschaftung einer Immobilie und der Investitionsrealisierung in Hinblick auf baurechtliche, umweltrechtliche Anforderungen und Anforderungen der Raumordnung;
  • Sachen über sog. Sondergesetze unter anderem Sondergesetz über Straßen und Eisenbahnen;
  • Enteignungsangelegenheiten (wir bieten sowohl Rechtsdienstleistungen für Personen an, die die Rückgabe einer Immobilie, Feststellung der Nichtigkeit von Enteignungsurkunden, Entschädigungen verlangen als auch Rechtsdienstleistungen für Personen, gegen die Ansprüche ehemaliger Eigentümer , aktueller Eigentümer enteigneter Immobilien gerichtet werden);
  • Geltendmachung von Ersatzansprüchen von der Staatskasse, lokalen Regierungen und anderen öffentlichen Trägern im Zusammenhang mit der Übernahme, Enteignung und Nutzung der Immobilien unserer Mandanten durch diese Personen und in anderen Sachen, in denen Maßnahmen öffentlicher Verwaltung einen Schaden für unsere Kunden herbeigeführt haben;
  • Sachen über Immobilien, die für öffentliche Straßen beschlagnahmt wurden;
  • Sachen über Umweltrecht, geologisches Recht und Bergbaurecht;
  • sämtliche andere Sachen über den Rechtsstand der Immobilie (Sachen über Nießbrauchsrecht sowie andere aus der Immobilienwirtschaft, Immobilienerwerb durch Ausländer);
  • Anfechtung der Urkunden lokalen Rechts und anderer Beschlüsse sowie Anordnungen von Behörden lokaler Regierung (Gemeinden, Kreise und Woiwodschaften);
  • Sachen über Betreiben eines geregelten Gewerbes, Einholung von Genehmigungen, Bewilligungen, Konzessionen.