Laden...

Baurecht

BAURECHT



Zu Rechtsdienstleistungen, die von der Kanzlei MIŚKOWICZ PACH UND PARTNER angeboten werden, gehört auch eine fachkundige Beratung in Sachen über das breit gefasste Baurecht.Zu unseren Mandanten gehören inländische und ausländische Bauherren- Baufirmen, Eigentümer von Immobilien sowie Einzelkunden.

Wir verfügen über eine große Erfahrung in Führung von Sachen, die mit einer unrichtigen Ausführung von Verträgen über Bauarbeiten, Zahlungsunfähigkeit  der am Bauprozess Beteiligten, einer Solidarhaftung des Bauherrn und des Auftragnehmers im Zusammenhang stehen sowie im Bereich der Ansprüche wegen Gewährleistung und Garantie.


Wir bieten Hilfe bei Folgendem an:

  • Erstellung einer umfassenden Analyse des Rechtsstands einer Immobilie sowie bei Beurteilung des Risikos, das mit Investitionen im Zusammenhang steht;
  • laufende Rechtsdienstleistungen für Bauprojekte, Baufirmen und Bauherren;
  • Verhandlungen, Erstellung und Begutachtung der bereits im Rahmen des Investitionsprozesses abgeschlossenen Verträge, einschließlich Verträge über Bauarbeiten gem. Bestimmungen des Zivilgesetzbuches sowie FIDIC, Werkverträge, Lieferungsverträge, Arbeitsbeschaffungsverträge und anderer Verträge, die die realisierenden Unternehmen miteinander binden;
  • Durchführung sämtlicher Verwaltungs- und Rechtsverfahren, die für den Beginn und die Beendigung der Bauinvestition oder zur Legalisierung einer Bauwillkür erforderlich sind (mehr- Teil Verwaltungsangelegenheiten)

sowie:

  • wir erstellen rechtliche Gutachten im Bereich Baurecht auf Wunsch des Mandanten;
  • bei rechtlichen Problemen, die mit einem Bauprozess im Zusammenhang stehen, vertreten wir Interessen von Bauherren und Auftragnehmern in Verhandlungen, gerichtlichen Streitigkeiten und Mediationsverfahren;
  • insbesondere helfen wir bei Geltendmachung von Vertragsstrafen, Entschädigungsansprüchen, Ansprüchen wegen Garantie oder Gewährleistung für Mängel  unzuverlässiger Auftragnehmer;
  • ferner vertreten wir Personen, die selbständige Funktionen im Bauwesen erfüllen und zwar in Verfahren, die mit Realisierung von Bauinvestitionen im Zusammenhang stehen;
  • des Weiteren bieten wir unsere Rechtsdienstleistungen in allen anderen Angelegenheiten an, welche im Zuge der Realisierung einer Investition auftauchen können, solche wie zum Beispiel Legalisierung einer Bauwillkür.