Im Jahr 2018 gab es 11 Millionen Flüge im gesamten europäischen Luftraum, was durchschnittlich 30.168 Operationen pro Tag bedeutet. Es ist nicht verwunderlich, dass bei einem solchen Verkehrsaufkommen Abweichungen vom geplanten Reiseplan in Form von verspäteten oder annullierten Flügen auftreten können.
Reisen mit dem Flugzeug zum und vom Ort Ihrer Urlaubs- oder Geschäftsreise solltet problemlos sein. Der Fluggast hat das Recht zu erwarten, dass das Luftfahrtunternehmen, bei dem er das Ticket gekauft hat, ihn pünktlich zum Endziel transportiert.
Wenn sich Ihr Flug verspätet, annulliert wurde oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde, können die Rechtberater und Juristen aus der Kanzlei Miśkowicz Pach i Partnerzy Ihnen bei der Geltendmachung von Ansprüchen helfen und effektiv bestimmen, wie viel Entschädigung Sie erhalten können.
Zu den Ansprüchen, bei denen wir Ihnen helfen können, gehören:
- Entschädigung bei Flugverspätung
- Entschädigung für einen annullierten Flug
- Entschädigung für eine Nichtbeförderung
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 ist das Luftfahrtunternehmen verpflichtet, dem Fluggast eine Entschädigung zu zahlen, wenn ein bestimmter Flug um mehr als drei Stunden verspätet wurde, annulliert wurde oder mehr Tickets verkauft wurden, als Sitzplätze im Flugzeug vorhanden sind. Diese Ausgleichszahlungen werden fällig, wenn die Ursache für das Problem mit Ihrem Flug auf Umstände zurückzuführen ist, die von dem Luftfahrtunternehmen abhängig waren.
Die Höhe der Ausgleichszahlungen hängt von der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen und der Dauer von Verspätung ab. Die Höhe der Ausgleichszahlungen variiert zwischen 250 und 600 Euro pro Person. Nachfolgend erläutern wir, wann und auf welche Ausgleichszahlungen Sie Anspruch haben können.
Wenn Ihr Flug annulliert wurde, Ihnen die Beförderung verweigert wurde oder wenn sich Ihr Flug im Vergleich zu geplanten Abflug verspätet hat, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von:
- 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,
- 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,
- 600 EUR bei allen nicht unter Punkt 1 oder 2 fallenden Flügen.
Wenn sich Ihr Flug jedoch verspätet war, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von:
- 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger, wenn der Flug um zwei oder mehr Stunden verspätet war;
- 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km, wenn der Flug um drei Stunden oder mehr verspätet war; oder
- EUR 600 bei allen anderen Flüge, wenn der Flug um vier Stunden oder mehr verspätet war.
Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.
Im Fall von Annullierung oder Verspätung Ihres Fluges bietet unsere Kanzlei umfassende Rechtshilfe bei Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüchen, unabhängig davon, ob Ihr Flug innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union stattgefunden hat, wenn der Flug von einem europäischen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird oder der Abflug- oder Ankunftsort sich in Europa befinden.