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Eintreiben von Gläubigerforderungen

EINTREIBEN VON GLÄUBIGERFORDERUNGEN



Im Rahmen umfangreicher und auf Erfolg ausgerichteter Rechtsdienstleistungen für Gesellschaften und Einzelkunden bietet unsere Kanzlei  Dienstleistungen, Forderungen von Schuldnern, auch in der vorgerichtlichen Phase, geltend zu machen. Dazu wurde eine Beitreibungsabteilung gegründet.


Methoden


Im Rahmen der Eintreibung ergreifen wir viele Maßnahmen, die eine erfolgreiche Forderungseintreibung bezwecken, und zwar nicht nur von Schuldnern, die ihren Sitz oder Wohnsitz in Krakau haben, sondern auch auf dem Gebiet ganz Polens. Die ergriffenen Maßnahmen sind an jeweilige Lage jedes Mandanten angepasst, damit er so schnell wie möglich und günstig seine Forderung zurückerhält. Unsere Rechtskanzlei  nutzt im weiten Umfang unterschiedliche Rechtsinstrumente, die Gläubigern von Schuldnern bei Geltendmachung von Ansprüchen  zustehen.


Etappe der gütlichen Geltendmachung von Forderungen


Im Namen unserer Mandanten erstellen wir vorgerichtliche Zahlungsaufforderungen sowie  verschicken wir Mahnbescheide vor Einleitung einer Verwaltungsvollstreckung. Wir führen auch Sicherungsverfahren auf dem Vermögen der Schuldner, insbesondere in Form einer Pfändung von Bankkontos, der ihnen zustehenden Forderungen, Bestellung einer Zwangshypothek auf einer Immobilie, des Veräußerungsverbots und des Verbots der Belastung der Immobilie sowie der Bestellung der Zwangsverwaltung für den Betrieb eines Schuldners. Wir unternehmen Versuche, die Sache vor Gericht gütlich beizulegen.


Etappe der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen


Die Rechtsbeistände  aus unserer Kanzlei verfügen über eine mehrjährige Erfahrung in der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen im Mahnverfahren sowie einem einfachen Verfahren. Sollten Voraussetzungen vorliegen, führen wir auch ein elektronisches Mahnverfahren.


Etappe der Zwangsvollstreckung von Forderungen


Wir bieten Vertretung unserer Mandanten auch im Zuge der Zwangsvollstreckungsverfahren an, sowohl vor Gerichten als auch vor Verwaltungsbehörden. Wir übernehmen Suche nach dem Vermögen der Schuldner, einschließlich der Führung von Verfahren zur Offenlegung der Vermögensverhältnisse der Schuldner. Unsere Kanzlei verfügt auch über eine große Erfahrung in Insolvenzverfahren und Sanierungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung von Anträgen auf Insolvenzanmeldung sowie Forderungsanmeldung. Schließlich leiten wir bei erfolgloser Zwangsvollstreckung gegen Gesellschaften Gerichtsverfahren gegen Gesellschafter von Personengesellschaften sowie Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaften mit beschränkter Haftung  wegen Zahlung ein.


Effekte ergriffener Maßnahmen


Durch die Zusammenarbeit der Rechtsbeistände aus unserer Kanzlei mit Gerichtsvollziehern aus Krakau sowie anderen Städten verlaufen Zwangsvollstreckungsverfahren zügig und ermöglichen, Ansprüche unserer Kunden schneller zu befriedigen. Mehrmals lösen Schriftsätze eines qualifizierten Juristen z.B. Zahlungsaufforderungen einen Erfolg aus und spornen Schuldner an, ihre Verpflichtungen unverzüglich zurückzuzahlen.


Es lohnt sich, unsere Kanzlei mit Ihrem Anliegen zu beauftragen und das nicht nur auf die Zeit des Gerichtsverfahrens sondern auch danach.