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Immaterielles Gewerbliches Eigentum

IMMATERIELLES GEWERBLICHES EIGENTUM



Im Rahmen der Rechtsdienstleistungen, die von  Miśkowicz Pach i Partnerzy Kancelaria Radców Prawnych in Krakau erbracht werden, beraten Juristen und Rechtsbeistände aus unserer Kanzlei Mandanten in Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit immateriellem gewerblichem Eigentum stehen (u.a. Urheberrecht, Warenzeichen, gewerbliche Muster, Gebrauchsmuster, Patente, Betriebsgeheimnisse).

  • Wir unterstützen Unternehmen sowie wir arbeiten mit Rechtsabteilungen von Firmen zusammen in Projekten, die Sonderkenntnisse und Erfahrung im Bereich des geistigen Eigentums erfordern.
  • Wir erstellen Verträge, deren Gegenstand geistiges Eigentum ist – Lizenzverträge, Urheberrechtsübertragungsverträge, Übertragungsverträge über gewerbliche Rechte, Übertragung neuer Technologien, von Know-How, Vertraulichkeitsverträge.
  • Wir erstellen Analysen und Berichte über Verletzungen gegen das Urheberrecht und über Übereinstimmung mit dem Urheberrecht sowie das Recht des gewerblichen Eigentums u.a. Warenzeichen, Gebrauchsmuster, gewerbliche Muster, Patente.
  • Wir entwickeln Gutachten über die Anmeldungsfähigkeit der Gegenstände des gewerblichen Eigentums, insbesondere von Warenzeichen.
  • Wir beraten in Angelegenheiten, die mit Erstellung sowie Schutz der Handelsmarke, der Betriebskennzeichnung im Zusammenhang stehen, wir erstellen Unterlagen für die Anmeldung von Warenzeichen.
  • Wir vertreten Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften in Anmeldungsverfahren und strittigen Verfahren vor dem Patentamt der Republik Polen in Warschau sowie vor dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum.
  • Wir vertreten Mandanten in Gerichtsverfahren.